Home
Aktuelles
Rechtsprechung
Der Mieterladen
Beiträge
Satzung
Unsere Leistungen
Unsere Berater
Links
Anfahrt
Öffnungszeiten
Impressum
 


 
Mitgliedsbeitrag                                                             43,00 € 

Beitrag für die Rechtsschutzversicherung  (optional)             30,00 € 

Schreibentgelt pauschal je Angelegenheit                           15,00 €

Mahnkosten je Mahnung                                                    6,00 € 

Aufnahmegebühr                                                              5,00 €

ANMERKUNGEN

Für Empfänger von Arbeitslosengeld II besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch das zuständige Jobcenter.

Der Beitrag gilt grundsätzlich nur für ein Wohnungsmietverhältnis. Beiträge für Mitglieder mit gewerblichen Mietverhältnissen auf Anfrage.

Bei der Aufnahme ist mindestens ein Jahresbeitrag zu zahlen. Die Folgebeiträge sind vom Mitglied jeweils zum Anfang eines Jahres zu zahlen, ohne dass es einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf.

Erfolgt der Beitritt nach dem ersten Halbjahr eines Jahres, werden auf den Mitgliedsbeitrag für das 2. Jahr im Kalenderjahr des Beitritts jeweils 1/2 des ersten Jahresbeitrages angerechnet.

Erfolgt der Abschluss der Rechtsschutzversicherung nach dem ersten Halbjahr eines Jahres, wird auf die Prämie für das 2. Jahr die Hälfte der ersten Jahresprämie angerechnet.

Das Mitglied hat bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Der Mieterladen e.V. kann vom Mitglied den Ersatz der ihm entstandenen Kosten verlangen, es sei denn die Entstehung der Kosten ist vom MIETERLADEN e.V. zu vertreten.

Das Mitglied hat dem MIETERLADEN e.V. auch die Kosten zu erstatten, die ihm für das Ausfindigmachen einer geänderten Anschrift entstehen, wenn diese nicht mitgeteilt wurde (z.B. Meldeanfrage/EMA).

Für Mitglieder mit gewerblichen Mietverhältnissen und bei Abschluss der Rechtsschutzversicherung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung obligatorisch.


gültig ab dem 01.07.2009


 
Top