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Rechtsberatung

Unsere Mitglieder können sich mehrmals in der Woche zu Fragen des Mietrechts von unseren RechtsanwältInnen beraten lassen. Sie haben die Wahl zwischen einer Beratung ohne Anmeldung (Montag), bei der Sie eventuell mit etwas Wartezeit rechnen müssen, und einer Beratung nach Terminvergabe (Dienstag, Donnerstag, Freitag).

Bitte bringen Sie zur Beratung immer Ihren Mietvertrag und etwaigen Schriftwechsel mit Ihrem Vermieter mit.


Telefonische Kurzberatung

Bei einfachen Fragen bieten wir nach Terminabsprache eine telefonische Kurzberatung an. Bitte halten Sie hierfür Ihre Mitgliedsnummer bereit.


Schriftverkehr

Wenn es gewünscht wird, übernimmt der MIETERLADEN e.V. gegen ein geringes Entgelt auch den Schriftwechsel mit dem Vermieter bzw. Verwalter.


Info - Blätter

Zu den wichtigsten Themen hält der MIETERLADEN e.V. kostenlose Informationsblätter bereit, u.a. zu folgenden Themen:

Betriebskosten, Wohnungsmängel und ihre Beseitigung, Mietminderung, Umwandlung, Modernisierung, Verkauf und Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhung, Kündigung durch Mieter und Vermieter, Wohngemeinschaften, Untermiete

Sie können sich diese Informationsblätter gerne kostenlos bei uns abholen, um sich zu allgemein zu informieren. Ein Postversand ist leider nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass für die Beantwortung Ihrer Fragen meistens eine persönliche Beratung nötig ist, die durch die allgemeinen Informationen unserer Info-Blätter nicht ersetzt werden kann.

Rechtsschutzversicherung

Sie können über den MIETERLADEN e.V. zu günstigen Konditionen eine Rechtsschutzversicherung für Mietangelegenheiten abschließen (nur für Wohnraum).

Die Rechtsschutzversicherung gilt ausschließlich für Gerichtsverfahren, nicht jedoch für die außergerichtliche Vertretung und Beratung. Letzteres wird durch den MIETERLADEN e.V. gewährleistet.

Vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung ist eine Beratung durch den MIETERLADEN e.V. erforderlich.

Die Rechtsschutzversicherung gewährt Deckung erst nach einer dreimonatigen Wartezeit. Eine Kostenübernahme durch die Versicherung wird also nur gewährt, wenn der Streitgegenstand des Prozesses frühestens drei Monate nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung entstanden ist.

Die Selbstbeteiligung beträgt je Rechtsschutzfall 50,00 €.

Näheres entnehmen Sie bitte unserem diesbezüglichen Info-Blatt.



 
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